§ 57a - Pickerl bei KFZ BOZO

Die § 57a - Überprüfung führen wir im Haus durch

  • PKW - Kombi - leicht LKW bis 2,8 t         €   70,00
  • PKW - Kombi - leicht LKW bis 3,5 t         € 100,00
  • Anhänger bis 750kg ungebremst            €   50,00
     
  • Wir überprüfen folgende KFZ Kategorien:
    PKW - Kombi - leicht LKW (N1) bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg ungebremst
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Der richtige Weg für Ihre Sicherheit!
 

Die Überprüfung im Detail:

Bremsen und Bremsanlage

Fast nichts ist wichtiger bei einem Fahrzeug und kaum ein Bauteil ist einem höheren Verschleiß ausgesetzt als die Bremsen. Dabei kann deren schlechte Funktionalität oder gar ein Versagen verheerende Folgen für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer haben. Darum wird nicht nur die Funktionsfähigkeit überprüft, sondern alle mit den beiden unabhängigen Bremssystemen zusammenhängenden Komponenten. Alleine hier werden über 30 Positionen auf deren Wirksamkeit und Zustand überprüft.

Lenkvorrichtung und Lenkrad

Nicht nur bei einem Ausflug in die Berge ist die gesamte Lenkung unvorstellbaren Belastungen ausgesetzt, sondern auch im täglichen Verkehr. Obwohl wir es dank der Servolenkung nicht merken, überträgt sich die gesamte Kraft auf deren System. Darum überprüft die Werkstätte nicht nur den Endanschlag oder die Gängigkeit der Lenkung, sondern das Gesamte für das freie Auge nicht sichtbare System wie Lenkgestänge, Lenkgelenke, Lenksäule, Lenkseile und vieles mehr. Das Lenksystem ist der direkte Kontakt des Reaktionsvermögens auf die Straße. Darum kann hier kein Spiel toleriert werden.

Sichtverhältnisse

Ein sicheres Fahren ist nur bei ausgezeichneten Sichtverhältnissen möglich. Alleine ein blinder Außenspiegel erhöht den toten Winkel und somit das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Aber auch ein technischer Defekt beim Defroster kann gefährliche Auswirkungen haben, wenn im Winter auf der Autobahn die Windschutzscheibe einfriert und somit die Sicht eingeschränkt ist.

Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen

Jeder hat sich sicherlich schon einmal geärgert, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug in der Nacht blendet, weil die Scheinwerfer falsch eingestellt sind oder nur ein Abblendlicht funktioniert. Die elektrische Anlage eines Fahrzeugs ist umfangreich und kompliziert. Es kann schon passieren, dass die eine oder andere Lampe ausfällt. Aber auch Verschmutzungen der Beleuchtung durch Schnee, Matsch, Regen oder Staub können die Sicht oder das „Gesehen werden“ beeinträchtigen. Es ist daher zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer, wenn die Be­leuchtung regelmäßig kontrolliert wird.

Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen

Ein angenehmes Reisen im Auto ist nur möglich, wenn Achsen, Reifen, Stoßdämpfer oder die Federung überhaupt in bestem Zustand sind. Sie dämpfen jede Unebenheit der Straße und ermöglichen einen entsprechenden Fahrkomfort. Das Eigenlenkverhalten kann positiv beeinflusst werden. Schon kleinste Unebenheiten auf der Straße werden durch diese Komponenten ausgeglichen. Daher stehen diese mechanischen Teile auch unter einer Dauerbelastung mit unvorstellbaren Kräften. Ein kaum merkbares Schwingen des Fahrzeugs kann eine gebrochene Feder als Ursache haben. Bei schnellen Ausweichmanövern kann dies allerdings schwere Folgen mit sich führen. Oder ein kaum sichtbarer Haarriss in der Felge, die auf Grund ihrer Gusskonstruktion kaum reparabel ist, kann schwere Reifenschäden während der Fahrt verursachen.

Fahrgestell und daran befestigte Teile

Als Fahrgestellt werden die tragenden Teile von Fahrzeug bezeichnet. Das Fahrgestell ist das Grundgerüst eines Fahrzeugs und somit der Stabilisator, an dem mehr oder weniger alles befestigt wird. Sobald dieses Grundgerüst beschädigt oder beeinträchtigt ist, kann dies Auswirkungen auf alle daran befestigten Teile haben. Tragende Teile haben die Funktion, den Antrieb, Karosserie und Nutzlast zu tragen und gegen äußere Krafteinwirkung zu stabilisieren. So können schon Durchrostungen auf Grund der winterlichen Witterungsverhältnisse und der damit verbundenen Salzstreuungen eine unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit zur Folge haben. Denn diese beeinträchtigen die Stabilität des Fahrzeuges.

Ausstattung

Zur Ausstattung zählt grundsätzlich die Funktionalität von Sicherheitsgurten oder Airbag, die bei fehlerhafter Funktion die eigene Gesundheit bei einem Unfall gefährden können. Ein angescheuerter oder eingerissener Sicherheitsgurt kann bei einem heftigen Aufprall reißen und ist somit wirkungslos sein. Unter dieser Hauptgruppe wird auch das vorgeschriebene Warndreieck (E-Prüfzeichen), Reflektierende Warnkleidung einem Unfall oft lebenswichtig sein kann.

Umwelt

Ein schadhafter Auspuff oder eine undichte Flüssigkeitsleitung (z. B. Öl, Benzin) haben wir uns alle schon geärgert, doch neben dem persönlichen Ärger, schadet dies vor allem unserer Umwelt und dem Klima. Der Verkehr ist ein wesentlicher Faktor der gesamten Schadstoffemissionen und somit der Umweltbelastung. Helfen wir daher mit, diese so gering wie möglich zu halten. Ein verschmutzter Luftfilter, ein falsch eingestellter Motor oder ein defekter Katalysator müssen erneuert werden, um unsere Umwelt so wenig als möglich zu belasten.

Prüfpunkte für Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung

Darüber hinaus werden bei Fahrzeugen welche zur Fahrgastbefördergung dienen zusätzliche Positionen überprüft, welche zur Sicherheit des Fahrgastes notwendig sind.

Identifikation des Fahrzeuges

Unter dieser Hauptgruppe werden diverse Kennzeichnungen des Fahrzeuges überprüft. Diese Kennzeichnungen dienen zwar nicht direkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sind aber als Besitznachweis für die Prüfstelle notwendig. Damit wird eindeutig nachgewiesen, dass Sie der Besitzer des Fahrzeuges sind.

Quelle: Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker §57a

Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt – umgangssprachlich auch bekannt unter „Pickerl“, und für viele ein lästiger, immer wieder­kehrender Termin. Aber, betrachten Sie doch einmal die Komplexität des hochtechnologischen Wunderwerks Kraftfahrzeug. Immer schneller entwickeln die Fahrzeugkonstrukteure neue Technologien, die der Fahrzeugsicherheit, dem Fahrkomfort und dem Spritverbrauch gerecht werden. Dies bedarf einer unvorstellbaren Zusammenarbeit elektronischer Komponenten. Wussten Sie, dass in einem PKW etwa zwei Kilometer Kabel verlegt sind? Auch die Verkehrssituation hat sich maßgeblich weiterentwickelt. Seit 1960 hat sich alleine der PKW-Bestand in Österreich verzehnfacht. Damit hat sich unweigerlich auch das Fahrverhalten eines jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers verändert. Darum ist es notwendig, mit dem technologischen Fortschritt, mit der Verkehrssituation und den klimatischen Bedingungen auch das Selbstverständnis zum eigenen Fahrzeug weiterzuentwickeln. Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Quelle: Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker §57a

Die erste Begutachtung ist bei Neufahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse M1 seit April 2002 nach 3 Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach jährlich notwendig. Die Überprüfung darf frühestens einen Monat vor dem Ablaufmonat des Pickerls und muss spätestens mit Ende des vierten Monats nach dem Ablaufmonat erfolgen. Über das Ergebnis der Überprüfung wird ein schriftliches Gutachten erstellt.

Gilt auf für Anhänger!

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